Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2801
OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96 (https://dejure.org/1997,2801)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.1997 - 5 WF 115/96 (https://dejure.org/1997,2801)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 1997 - 5 WF 115/96 (https://dejure.org/1997,2801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 912
  • FamRZ 1998, 380
  • VersR 1998, 1438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Hierzu können auch unsachliche Reaktionen auf Einwendungen gegen sein Gutachten gehören, etwa indem er Einwände unbesehen abqualifiziert oder mit unsachlicher und überzogener Kritik an der Partei oder an der von ihr eingeschalteten Hilfsperson reagiert (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1166).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    Schließlich kann sich die Befangenheit auch aus einer unsachlichen Reaktion auf Einwendungen gegen sein Gutachten bzw. auf einen Befangenheitsantrag ergeben, etwa indem er Einwände unbesehen abqualifiziert (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438 (1439); Zöller-Greger, aaO., § 406 ZPO, Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 1 W 85/09

    Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

    Der Sachverständige ist als Gehilfe des Richters zur Objektivität und strengen Sachlichkeit verpflichtet (vgl. etwa OLG Oldenburg, ZMGR 2005, 119; OLG Zweibrücken, NJW 1998, 912).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08

    Sachverständigenablehnung: Überzogene Ausdrucksweise in der Stellungnahme zum

    Grundsätzlich vermag eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    Auch die völlig unangemessene Reaktion des Sachverständigen auf einen Vorhalt (KG, MDR 2008, 528), unsachliche Äußerungen über eine Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten (OLG Nürnberg, MDR 2012, 365; OLG Celle, MDR 2012, 1309, juris Tz. 2; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10, juris Tz. 9 = AHRS 7010/389, OLG Hamm, MDR 2010, 653) oder das unbesehene Abqualifizieren angekündigter Einwendungen gegen das Gutachten (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438) können die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08

    Ablehnung eines Sachverständigen bei unsachlicher Verteidigung gegen Angriffe der

    Das darf ihn aber nicht dazu veranlassen, dass Gebot der Sachlichkeit zu verlassen und in einer Weise sprachlich zu entgleisen, die von einer vernünftigen Partei nur noch als Ausdruck seiner Voreingenommenheit interpretiert werden kann (vgl. dazu u. a. OLG Oldenburg vom 28.2. 2005 - 5 U 170/03 in: Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht 2005, 119; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912).
  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Zwar kann die Besorgnis der Befangenheit begründet sein, wenn der Sachverständige sich mit Einwendungen und Kritik gegen sein gerichtliches Gutachten nicht mit der gebotenen Sachlichkeit auseinandersetzt und unsachlich oder abwertend reagiert (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2010, 12 W 17/10, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.3.2008, NVwZ-RR 2008, 1097; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.9.1998, VersR 1998, 1438).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 12 W 54/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen: Bezeichnung ärztlichen

    So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein (vgl. BGH NJW 1981, 2009, 2010; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1653; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; Ullrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn. 220 m.w.N.), ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt (vgl. KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

    Zwar kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründet sein, wenn er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt (KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken, MDR 2008, 1121; OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438).
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Eine überzogene Kritik an einem im Prozess vorgelegten Parteigutachten kann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166, 1167; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912, 913).
  • OLG Hamm, 02.09.2010 - 4 WF 111/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

  • LG München I, 26.10.2011 - 13 T 18596/11

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen unsachlicher Äußerungen

  • OLG Hamm, 24.01.2011 - 1 W 4/11

    Befürchtung der fehlenden Unparteilichkeit eines Sachvertsändigen bei

  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

  • OLG Oldenburg, 28.02.2005 - 5 U 170/03

    Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Voraussetzungen

  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1998 - 12 W 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2961
OLG Köln, 18.02.1998 - 12 W 4/98 (https://dejure.org/1998,2961)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1998 - 12 W 4/98 (https://dejure.org/1998,2961)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 12 W 4/98 (https://dejure.org/1998,2961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1689
  • VersR 1999, 124
  • Rpfleger 1998, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

    Über die Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages soll dann nicht das nach § 850f ZPO im Rahmen der Zwangsvollstreckung zuständige Vollstreckungsgericht, sondern das Prozessgericht entscheiden (BGH, Beschl. v. 28. Mai 2003 - IXa ZB 51/03, NJW-RR 2003, 1367; OLG Köln NJW-RR 1998, 1689 ; H.F. Müller aaO Rn. 5; MünchKomm-BGB/Roth, 4. Aufl. § 400 Rn. 7; Staudinger/Busche, aaO § 400 Rn. 5; Zöller/Stöber, aaO § 850f Rn. 20; offen gelassen hinsichtlich der Zulässigkeit der entsprechenden Anwendung des § 850f Abs. 1 ZPO auf Lohnabtretungen von BAGE 67, 193; Kessal-Wulf in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl. § 850f Rn. 1, 2).
  • BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 51/03

    Feststellung des Umfangs einer Lohnpfändung

    Es spricht vieles dafür, die Schuldnerschutzvorschrift des § 850f Abs. 1 ZPO auf Abtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. in diesem Sinne BSG NZS 44, 46 f; OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; LG Frankfurt/Main Zlns0 1999, 594; LG Heilbronn Rpfleger 2001, 190; AG Bad Waldsee FamRZ 2000, 1593; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1250b; Baumbach/Hartmann, 60. Aufl. § 850f Rn. 1; im Ergebnis wohl auch Münchener Kommentar/Roth, BGB, Bd. 11, 4.

    Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welchem Umfang eine der Parteien Rechte aus der Vereinbarung gegen den anderen herleiten kann, sind deshalb ein Streitstoff, der typischerweise in den Zuständigkeitsbereich des Prozeßgerichts (OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; a.A. OLG Düsseldorf InVo 1999, 359).

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Mangels Vollstreckungstitels fehlt bei Abtretungen aber ein sachgerechter Anknüpfungspunkt zur Begründung der Zuständigkeit der Vorstreckungsgerichte (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.02.1998 - 12 W 4/98 - juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - IXa ZB 51/03 - juris Rn. 6).
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 194/03

    Entscheidung über Zusammenrechnung mehrerer abgetretener Arbeitseinkommen

    Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welchem Umfang eine der Parteien Rechte aus der Vereinbarung gegen den anderen herleiten kann, sind ein Streitstoff, der typischerweise in den Zuständigkeitsbereich des Prozeßgerichts gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Mai 2003 - IXa ZB 51/03, Rpfleger 2003, 516; OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; a.A. MünchKomm-ZPO/Smid, aaO Rn. 18; Stein/Jonas/Brehm, aaO Rn. 44; Wieczorek/Schütze/Lüke, aaO Rn. 36).
  • OLG Köln, 20.03.2009 - 16 W 2/09

    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge im Hinblick auf im Haushalt des Schuldners

    Zwar ist diese Vorschrift auf Lohnabtretungen entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689; OLG Düsseldorf InVo 1999, 359; auch BGH NJW-RR 2003, 1367).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 4 (3) RA 91/00

    Rentenversicherung

    In der sozialgerichtlichen und zivilrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die sich aus der Härteklausel des § 850 f Abs. 1 Buchst. a ZPO ergebenden Pfändungsfreigrenzen auch im Falle der Abtretung von sozialrechtlichen Ansprüchen nach § 53 Abs. 3 SGB I oder Arbeitseinkommen anzuwenden sind (BSG, Urteil vom 23.05.1995, - 13 RJ 43/93 - a.a.O.; Urteil vom 29.06.1995, - 11 RAr 109/94 - a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 18.02.1998, - 12 W 4/98 -, Rechtspfleger 1998, 254; LG Heilbronn, Beschluss vom 10.01.2001, - 1 bC 516/00 -, Rechtspfleger 2001, 190; LG Frankfurt, Beschluss vom 06.04.1999, - 2-9 T 943/98 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.1998, - 24 W 67/98 - LG Mainz, Beschluss vom 06.02.2002, - 8 T 363/01 - AG Hamburg, Urteil vom 14.04.2000, - 7 C 71/00 - AG Bad Wiessee, Urteil vom 13.08.1999, - 1 C 104/99 -, NJW 2000, 1593; Winter, Anwendbarkeit von § 850 f. ZPO bei Abtretungen, Rechtspfleger 2000, 149).

    Dabei ist außerdem streitig, ob bei einer Entscheidung über die Anwendbarkeit von § 850 f Abs. 1 ZPO bei Abtretungen die Zivilgerichte im Erkenntnisverfahren (OLG Köln, Beschluss vom 18.02.1998, - 12 W 4/98 - LG Mainz, Urteil vom 06.02.2002, - 8 C 363/01 - AG Hamburg, Urteil vom 14.04.2000, - 7 C 71/00 -) oder das Vollstreckungsgericht auf Anrufung des Zedenten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.1998, - 24 W 67/98 - LG Heilbronn, Beschluss vom 10.01.2001, - 1 bC 516/00 - BGH, Urteil vom 05.12.1985, IX ZR 9/85, NJW 1986, 1362; siehe auch Winter, Anwendbarkeit von § 850 f. ZPO bei Abtretungen a.a.O.) zuständig ist.

  • LG Bonn, 14.04.2005 - 7 O 501/04

    Erstreckung der Pfändung auf abgetretene künftige Rentenforderungen;

    Diese gemäß den §§ 850 c ff. ZPO im Zwangsvollstreckungsverfahren dem Vollstreckungsgericht vorbehaltenen Entscheidungen sind im Streitverfahren zwischen Zedent (hier die Klägerin anstelle des Streitverkündeten J) und Zessionar (hier die Beklagte) von dem Prozeßgericht zu treffen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1689 zu § 850 f ZPO).
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.1999 - 9 T 943/98

    Aufhebung eines pfandfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3400
OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.01.1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 1 W 607/97 (https://dejure.org/1998,3400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichwertigkeit des Streitwerts mit dem Wert des zu sichernden Anspruchs; Einführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung mit der Funktion einer vorweggenommenen Beweisaufnahme im späteren Hauptverfahren; Bemessung des Werts des selbstständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01

    Streitwert; selbständigen Beweisverfahren

    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    In einem selbständigen Beweisverfahren auf Feststellung von Baumängeln und der für die Beseitigung erforderlichen Kosten (oder der Minderung) bemisst sich der Streitwert (Hauptsacheinteresse) nicht nach dem von dem Gutachter niedriger als vom Antragsteller festgestellten Mängelbeseitigungsaufwand (so OLG Koblenz, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 1.9. 1999 12 W 1213/99), sondern nach dem aus den Angaben in der Antragsschrift erkennbaren Interesse des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung (ebenso OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250, und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3.1. 2000 - 3 W 829/99).

    Nach anderer Auffassung soll es für die Streitwertbemessung allein auf die Verfahrenseinleitung ankommen und nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, weil nach allgemeinen Wertgrundsätzen der Zeitpunkt der Antragstellung für die Streitwertbemessung maßgebend sei (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 95; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; OLG München, BauR 1994, 408; OLG Koblenz, 1. Zivilsenat, BauR 1998, 593; 5. Zivilsenat, BauR 1993, 250 und 3. Zivilsenat, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 3 W 829/99 -).

  • OLG Nürnberg, 19.08.1999 - 6 W 2673/99

    Gesamtstreitwert bei selbständigen Beweisverfahren

    Maßgebend ist dabei nicht das Ergebnis der Begutachtungen, sondern ausschließlich der Antrag, weil der Antragsteller selbst den Umfang der Prüfung und den Umfang der Beteiligung der von ihm genannten Antragsgegner bestimmt (vgl. OLG Koblenz, BauR 1998, 593 ; Jagenbusch/Kesselring in NJW 1999, 2412 m.w.N.; Schneider/Herget, Steitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl., Rdn. 4024 a).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2002 - 8 W 76/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes eines selbstständigen Beweisverfahrens;

    Denn insofern gilt, wie in allen anderen Verfahren auch, dass sich der Streitwert nicht an dem Maß des Obsiegens und Unterliegens der Parteien bemisst (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1997, 518; OLG Celle, OLG R 1996, 142; OLG Koblenz BauR 1998, 593).
  • OLG München, 10.06.2003 - 13 W 1577/03

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte stellt ferner auf die Streitwertangabe im Zeitpunkt der Antragstellung ab (z. B. OLG München, BauR 94, 408; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 267; OLG Karlsruhe, JurBüro 1997, 531; weitere Nachweise bei Wirges, JurBüro 1997, 565).
  • OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99

    Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 02.04.2004 - 10 W 240/04

    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens zur Mängel- und

    (OLG Koblenz JurBüro 1998, 267 = BauR 1998, 593 = OLGR 1998, 204 und MDR 1993, 287 = NJW-RR 1993, 1085 f.; Senatsbeschluss vom 11.5.2002 - 10 W 49/02 - VersR 2003, 131; Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 17 W 271/02

    Festsetzung des Gegenstandswerts für selbständiges Beweisverfahren;

    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung, wonach der Gegenstandswert sich ausschließlich nach dem das Verfahren einleitenden Antrag und den dort zugrundegelegten Wertangaben richten soll (vgl. OLG Hamm OLGR 1996, 203; OLG Koblenz BauR 1998, 593; OLG Bamberg OLGR 1998, 282; OLGR 1999, 295; OLGR 1999, 203).
  • OLG Koblenz, 11.05.2002 - 10 W 49/02

    Bestimmung des Gegenstandswerts

    Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (OLG Koblenz - 1 W 607/97 - JurBüro 1998, 267; - 14 W 232/92 - MDR 1993, 287; - 5 W 503/92 - Zöller/Herget, ZPO Kom., 21. Aufl. § 3 Stichwort Selbständiges Beweisverfahren m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 10.12.2004 - 10 W 803/04

    Gegenstandswertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren wegen Mängeln eines

    Auf der anderen Seite kommt es auch nicht darauf an, welches Ergebnis die Beweissicherung gehabt hat, insbesondere welche Mängel nach dem Gutachten des Sachverständigen vorliegen und welche nicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Januar 1998, 1 W 607/97, juris KORE 556709800 JurBüro 1998, 267).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 11 W 54/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.1998 - 20 W 102/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12983
OLG Frankfurt, 16.03.1998 - 20 W 102/98 (https://dejure.org/1998,12983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.1998 - 20 W 102/98 (https://dejure.org/1998,12983)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 1998 - 20 W 102/98 (https://dejure.org/1998,12983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Recht der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör ; Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme aller Ausführungen der Verfahrensbeteiligten; Entstehen von Gebühren im Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt für die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks in das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 20 W 86/11

    Grundbuch: Anforderungen an die Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Das Grundbuchamt hat lediglich zu überprüfen, ob ein Rechtsvorgang vorliegt, der seiner Art nach unter das GrEStG fällt (vgl. die Nachweise bei Demharter, a.a.O., § 20 Rz. 48; Senat OLGR Frankfurt 1998, 204).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12429
OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97 (https://dejure.org/1998,12429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.03.1998 - 5 U 111/97 (https://dejure.org/1998,12429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. März 1998 - 5 U 111/97 (https://dejure.org/1998,12429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ansprüche auf Schmerzensgeld aus einer Krankenhausbehandlung; Anforderungen an den Beweis eines Behandlungsfehlers; Voraussetzungen einer Verletzung von Befunderhebungspflichten

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1
    Kein Anscheinsbeweis bei Wiederaufleben chronischer Osteomyelitis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 761
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97
    Überdies könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass der so vermutete Verlauf, also ein positiver Befund, wahrscheinlich gewesen wäre, was für eine Beweiserleichterung vorausgesetzt wird (BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] ; BGH NJW 1988, 1513, 2949; 1994, 2419 [BGH 28.06.1994 - VI ZR 153/93] ; BGH VersR 1993, 1021).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97
    Überdies könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass der so vermutete Verlauf, also ein positiver Befund, wahrscheinlich gewesen wäre, was für eine Beweiserleichterung vorausgesetzt wird (BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] ; BGH NJW 1988, 1513, 2949; 1994, 2419 [BGH 28.06.1994 - VI ZR 153/93] ; BGH VersR 1993, 1021).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97
    Überdies könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass der so vermutete Verlauf, also ein positiver Befund, wahrscheinlich gewesen wäre, was für eine Beweiserleichterung vorausgesetzt wird (BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] ; BGH NJW 1988, 1513, 2949; 1994, 2419 [BGH 28.06.1994 - VI ZR 153/93] ; BGH VersR 1993, 1021).
  • BGH, 10.05.1994 - VI ZR 192/93

    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen zwischen mehreren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97
    Überdies könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass der so vermutete Verlauf, also ein positiver Befund, wahrscheinlich gewesen wäre, was für eine Beweiserleichterung vorausgesetzt wird (BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] ; BGH NJW 1988, 1513, 2949; 1994, 2419 [BGH 28.06.1994 - VI ZR 153/93] ; BGH VersR 1993, 1021).
  • OLG Oldenburg, 28.04.1992 - 5 U 19/90

    Beweislastumkehr bei Verlust dokumentierter Befunde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.03.1998 - 5 U 111/97
    Überdies könnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass der so vermutete Verlauf, also ein positiver Befund, wahrscheinlich gewesen wäre, was für eine Beweiserleichterung vorausgesetzt wird (BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] ; BGH NJW 1988, 1513, 2949; 1994, 2419 [BGH 28.06.1994 - VI ZR 153/93] ; BGH VersR 1993, 1021).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht